Erfreut zeigt sich LAbg. Bgm. Karl Baderüber den Beschluss der NÖ Pendlerhilfe Neu. „Nachdem die Bundesregierung im Frühjahr auf Initiative des Landes eine Pendlerverordnung erlassen hat, die deutliche Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt, hat die NÖ Landesregierung zusätzlich nun die NÖ Pendlerhilfe Neu beschlossen“, erklärt Bader.
„Die Neuregelung ist durch eine kilometergenaue Abrechnung wesentlich einfacher und gerechter. Vor allem jene profitieren, die auf diese Unterstützung angewiesen sind, zum Beispiel Familien mit Kindern oder Alleinerziehende“, so Baderzur sozialen Treffsicherheit der neuen NÖ Pendlerhilfe.
„Profitieren werden auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln. Hier ist ein Ökobonus in Höhe von 10 Prozent der Gesamtfördersumme vorgesehen. Damit wird auch dem Umweltgedanken Rechnung getragen“, berichtet Bader.
Zwtl.: NÖ Pendlerhilfe Neu im Detail
Wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 25 km und weniger als 40 km beträgt, kann Pendlerinnen und Pendlern einmalig ein Betrag in der Höhe von 160 Euro gewährt werden.
Wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bei mindestens 40 km liegt, beträgt die NÖ Pendlerhilfe jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4 Euro pro Kilometer. Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Ökobonus 1.100 Euro.
Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen (Brutto) darf bei einem Einpersonenhaushalt 1.660 Euro, bei alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind 3.320 Euro, bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind 4.120 Euro, bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften ohne Kinder 3.320 Euro nicht überschreiten.