NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Gerhard Schödinger und Kammerrätin Renate Kousal informieren junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit. „Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Dafür braucht es neben dem Lernstoff auch Praxis, die rund 186 Jugendliche aus dem Bezirk Bruck/L. Jahr für Jahr sammeln. Mit unserer Informationsbroschüre geben wir einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert Bezirksobmann Gerhard Schödinger. „Achtsam sollte man deshalb bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferialpraktikum sein. Denn bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, dann hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes“, so der NÖAAB-Bezirksobmann. Schödinger rät zudem allen Ferial-Jobbern die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. „Wer zumindest für einen Monat über der Geringfügigkeitsgrenze von 376,26 Euro verdient, bekommt 10% der Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 Euro) von der Steuer zurück und Pendler erhalten sogar zusätzlich einen Pendlerzuschlag“, erklärt Kammerrätin Renate Kousal. Der Folder steht online unter www.noeaab.at allen Interessierten zur Verfügung.
Ferialjob: NÖAAB informiert über Rechte und Pflichten
Rund 186 junge Menschen aus dem Bezirk arbeiten in den Ferien
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