JVP Obmann Johannes Trost: Lehrlinge dürfen Bundespräsidenten wählen, den AKNÖ-Präsidenten nicht automatisch

NÖAAB und JVP starten gemeinsame Aufklärungskampagne für Lehrlingswahlrecht in der Arbeiterkammer

„Seit der Landtagswahl 2008 gilt in NÖ Wählen ab 16. Im Superwahljahr für Arbeitnehmer sind Lehrlinge sowohl bei den Personalvertretungswahlen im NÖ Landesdienst als auch bei der Landarbeiterkammerwahl automatisch wahlberechtigt – in der Arbeiterkammer bleibt ihnen das verwehrt – sie müssen sich mühsam in das Wählerverzeichnis hineinreklamieren. NÖAAB-FCG-Anträge für eine Modernisierung des AK-Wahlrechts wurden von der SPÖ/FSG-Führung abgelehnt. Lehrlinge dürfen Bundespräsidenten wählen aber den AKNÖ-Präsidenten nicht automatisch. Im Sinne der rund 20.000 betroffenen Lehrlinge im Land starten NÖAAB und JVP deshalb eine Aufklärungskampagne  – einerseits um weiter an der Durchsetzung einer Gleichstellung für Lehrlinge zu arbeiten, andererseits um junge Menschen zu informieren, wie sie ihr Wahlrecht doch in Anspruch nehmen können“, so NÖAAB-Bezirksspitzenkandidat Roman Reitmayer. 

 

„Eine aktuelle Umfrage bestätigt, die Bürgerinnen und Bürger wollen Wählen ab 16 und ein gleiches Wahlrecht auch für Lehrlinge in der AKNÖ – die Zeiten sind vorbei, in denen man jungen Menschen irgendetwas nicht zugetraut hätte. 69% der AKNÖ-Wahlberechtigten sprechen sich für ein automatisches Wahlrecht aus. Die SPÖ/FSG-Führung in der AK blockiert aus purem parteitaktischem Kalkül: AK-Wahlen leiden an einer geringen Wahlbeteiligung, also reduziert die SPÖ die Zahl der Wahlberechtigten. Junge Menschen stellen eine äußerst mobile Wählergruppe dar, also baut die SPÖ Hürden ein, um dieses Risiko zu minimieren“, erklärt der NÖAAB-Geschäftsführer Bernhard Ebner.

 

„Wir werden deshalb eine Aufklärungskampagne starten und Lehrlingen dabei helfen, sich in die Wählerevidenz hinein zu reklamieren. Der JVP-NÖ-Kalender 2014 steht deshalb ganz im Zeichen der Arbeiterkammerwahl. Zudem wird eine zweite Broschüre verteilt, die auch das entsprechende Formular und eine Erklärung beinhaltet. Wer bis 21. Jänner in einem aufrechten Lehrverhältnis steht kann sein Wahlrecht in Anspruch nehmen. Uns geht es aber auch darum den Stellenwert der Lehre und die Ausbildung zum Facharbeiter generell zu heben. Unsere Lehrlinge sind Welt- und Europameister. Mit einer Lehre hat man alle Chancen, wir wollen aber auch alle Rechte“, so der JVP Bezirksobmann Johannes Trost.