Sommer-Info-Tour des NÖAAB für Ferial-Jobber

Rund 190 junge Menschen aus dem Bezirk arbeiten in den Ferien

Der NÖAAB informiert bereits im dritten Jahr in Folge im Rahmen von Betriebsbesuchen junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit. Zuletzt im Lagerhaus Bruck/L., das im heurigen Sommer einen jungen Menschen in den Ferien beschäftigt. „Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Aber neben der ganzen Theorie braucht man auch Praxis, die jährlich 190 Jugendliche aus dem Bezirk Bruck sammeln. Der NÖAAB gibt mit seiner Informationsbroschüre jeden Sommer jungen Menschen einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert Kammerrätin Renate Kousal. „Achtsam sollte man bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferial-Praktikum sein. Bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, da hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als vollwertige Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes“, erklärt Kousal.  Ferial-Jobber Stefan Hirschmann ist mit seinem Aufgabengebiet superzufrieden.