In der ÖVP-Bezirksgeschäftsstelle in Gänserndorf wurde am 28. März 2017 die „Aktion Arbeitnehmerveranlagung für Senioren“ durchgeführt. Heuer gab es sowohl im Vorfeld, als auch bei der Abwicklung einige Neuerungen: So wie bisher waren Mitarbeiter der NÖs Senioren den Seniorinnen und Senioren behilflich, ihren Lohnsteuerausgleich durchzuführen. Neu war hingegen, dass im Vorfeld eingeschulte Mitglieder von NÖs Senioren bei der Aktion mit dabei waren, Und gerade die Mithilfe dieser Mitglieder hat sich bewährt. Da diese ungefähr im selben Alter wie die Antragsteller sind, wissen sie genau, wo der Schuh drückt. „Es wurde mir ausführlich erklärt, worauf ich im nächsten Jahr noch besser achten soll und welche Belege ich zusätzlich sammeln kann“, war ein Antragsteller besonders begeistert. Die Aktion wird noch bis Anfang Juli in jedem niederösterreichischen Bezirk angeboten. „Viele würden ohne unsere Hilfestellung keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und so um ihre zu viel bezahlten Steuern umfallen“, meinen der Landesobmann der NÖs Senioren Herbert Nowohradsky und Bezirksobmann Bgm. Karl Demmer. „Deshalb freuen wir uns, dass diese Aktion heuer bereits zum achten Mal stattfindet. Denn nur so kann man gewährleisten, dass auch jene Mitglieder, die in bürokratischen Angelegenheiten nicht so trittsicher sind, zu dem Geld kommen, das ihnen zusteht.“
Steuern zurückholen mit NÖs Senioren
Weitere Artikel

VP-Hainfeld: Genovefa Scheibenreiter übernimmt Parteivorsitz
Volkspartei startet mit frischem Elan in die neue Periode

11 NÖ Schul- und Kindergartenprojekte mit einem Volumen von 495.400,00 Euro im Bezirk Lilienfeld genehmigt
Bildungs- und Familienlandesrätin Teschl-Hofmeister:“ Beschlüsse zeigen, dass die
NÖ…

VP-Annaberg: Johannes Kessel als Gemeindeparteiobmann bestätigt – klare Handschrift für die Zukunft
Beim Gemeindeparteitag der Volkspartei Annaberg wurde Johannes Kessel mit Mehrheit als…

BR Karl Weber: Deregulierungsgesetz macht Landesverwaltung effizienter, spart Steuergeld & Zeit bei Behördenwegen
Jedes sechste Landesgesetz wird durch Beschluss im NÖ Landtag entrümpelt, drei überhaupt gestrichen
