Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld wird Grundverkehrsbehörde

PERNKOPF: Bedeutet eine Stärkung des ländlichen Raums

St. Pölten (21.3.2019); Im Sinne einer Regionalisierung sollen die Aufgaben der Grundverkehrsbehörde St. Pölten nunmehr von der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld übernommen werden. „Das bedeutet eine weitere Stärkung des ländlichen Raums“, ist sich LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf sicher. „In NÖ wird Dezentralisierung tatsächlich ernst genommen und auch umgesetzt, darüber freue ich mich als politischer Verantwortungsträger einer sehr ländlich strukturierten Region!“, so BR Karl Bader. Die Lilienfelder Bezirkshauptmannschaft ist damit ab 2020 zuständige Behörde für alle Grundverkehrsverfahren in den Bezirken Tulln, St. Pölten, St. Pölten Land und Lillienfeld. Weitere Grundverkehrsbehörden gibt es in Bruck an der Leitha, Hollabrunn, Melk und Waidhofen an der Thaya. Zudem wurde eine Verschärfung des Grundverkehrsgesetzes im Landtag beschlossen. Für landwirtschaftliche Flächen in Weinbaufluren über 1.000 Quadratmeter bedarf es in Zukunft einer grundverkehrsrechtlichen Genehmigung, bisher lag diese Grenze bei 3.000 Quadratmeter. Grund ist, dass es vermehrt zur Spekulation mit Rebflächen kam. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf betont: „Die Weingärten sind dazu da, damit unsere Winzer Wein in herausragender Qualität produzieren, und nicht für das Preiskalkül von Spekulanten.“ Die Verschärfung des Grundverkehrsgesetzes ist aber auch Teil des „Grünen Rings“: „Wir wollen auch die Zersiedelung und den Flächenverbrauch weiter zurückdrängen – gerade rund um Wien.“