Förderungsaktion „Sicheres Wohnen“

Die Förderaktion „Sicheres Wohnen“ als Einmalzuschuss wurde im Jahre 2006 gestartet und mit einigen Veränderungen bis einschließlich 2015 sehr erfolgreich fortgeführt.

So konnten in diesem Zeitraum ca. 56.000 Förderanträge positiv abgewickelt werden. Die neue Förderung soll sowohl den mechanischen Einbruchschutz als auch die elektronische Absicherung von Eigenheimen/Reihenhäusern und Wohnungen beinhalten, und ab 1.4.2017 in Kraft treten und gilt bis 31.12.2018.

Konkret wird der Einbau von Sicherheitseingangstüren und Alarmanlagen bei Eigenheimen (Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern) und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe.

Die Förderung im Detail:

  • Mechanischer Schutz
    Sicherheitseingangstüren (Widerstandsklasse von mindestens 3) werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert. (Bei Eigenheimen muss ein Gesamtschutz gegeben sein.)
  • Elektronischer Schutz
    Alarmanlagen werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert.

Antragstellung innerhalb von sechs Monaten ab dem Einbau der Einbruchschutzmaßnahmeonline unter www.noe.gv.at/sichereswohnen-antrag

Alle Informationen und mehr Details zur Förderung erhalten Sie unter www.noe.gv.at oder bei der NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133.<s></s>