Im Zuge der letzten Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl wurde das Ende der Gebühr für Mietverträge für Wohnungen beschlossen. Seit 11. November gilt nun die neue Regelung, die den Menschen etwa 50 Millionen Euro im Jahr an unnötigen Kosten erspart. Die Gebühr von 1 Prozent der dreifachen Jahresmiete musste seit rund 250 Jahren an den Staat entrichtet werden. Die Assistenz von Beamten bei der Vertragsunterzeichnung machte diese Gebühr nötig. In den allermeisten Fällen wurde diese Vertragsgebühr auf den Mieter umgewälzt. „Nachdem nun diese Gebühr Geschichte ist, erspart sich ein Mieter, der z.b. eine Wohnung um 600 € im Monat mieten will, in Zukunft eine Gebühr von rund 220 Euro. Gerade bei Umzug und Einzug in eine neue Wohnung fallen an allen Ecken und Enden Kosten an, die das Haushaltsbudget strapazieren. Die Entlastung lässt Familien sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich 50 Millionen Euro mehr Geld im Börsel“, betont NÖAAB-Bezirksobmann LAbg. Bgm. Karl Bader.
LAbg. Bgm. Karl Bader: Mietvertragsgebühr ist Geschichte – 50 Millionen Euro Entlastung
Seit 11. November sind alle Mietverträge für Wohnraum gebührenfrei
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