Die neue Bundesregierung hat nun ein Thema gelöst, für das sich der NÖAAB seit Monaten stark machen: Die Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Im Dezember 2016 wurde dazu im NÖ-Landtag ein Resolutionsantrag eigebracht. Jetzt ist es soweit: Noch vor dem Sommer sollen die Gesetzesänderungen beschlossen werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. „Bei vielen wichtigen Reformen waren Abgeordnete aus Niederösterreich Vordenker für den Bund. So gehen die Wurzeln der Reform der Mindestsicherung zurück auf unsere Initiativen im NÖ-Landtag. Nun will der Bund das NÖ-Modell übernehmen. Ähnliches passierte mit der Anpassung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Mit einer Resolution im Landtag haben wir begonnen, nun hat sich unser Einsatz gelohnt: Es gibt mehr Gerechtigkeit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Niemand konnte verstehen, warum Kinder, die nicht bei uns leben, dieselbe Familienbeihilfe erhalten sollten“, erklärt LAbg. Bgm. Karl Bader. Die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU- und EWR-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, soll Einsparungen von rund 114 Millionen Euro pro Jahr bringen. Im Jahr 2016 wurden 273 Millionen Euro für 132.000 im Ausland lebende Kinder bezahlt. Die Familienbeihilfe ist kein Teil des Gehalts, sondern soll vielmehr zusätzliche Anforderungen durch die Kindererziehung abdecken helfen. Die Höhe der Leistung beträgt, je nach Alter des Kindes, 112 Euro bis 162 Euro. Künftig soll die Transferleistung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angeglichen werden. .
LAbg. Bgm. Karl Bader: Neue Gerechtigkeit bei der Familienbeihilfe
Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder ist im Sinne der österreichischen Familien
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