„Nachdem im Bundesrat aufgrund der parteipolitischen Blockade der SPÖ eine Verlängerung der Förderung für Biomasse-Anlagen, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgelaufen sind bzw. auslaufen, auf Bundesebene gescheitert ist, wurden über ein Bundes-Grundsatzgesetz die Weichen für eine Fortführung gestellt. Das entsprechende Ausführungsgesetz auf Landesebene, das NÖ Biomasseförderungsgesetz, wurde nunmehr vom NÖ Landtag beschlossen. Damit ist Niederösterreich das erste Bundesland, das die neue Biomasse-Förderregelung umsetzt“, erklärt ÖVP-Bundesratsfraktionsobmann Karl Bader zum gestern im Landtag beschlossen Gesetz und betont: „Dadurch kann der Weiterbetrieb der zwölf in Niederösterreich betroffenen Biomasse-Anlagen sichergestellt werden. Darüber hinaus erfolgt durch die Neuregelung eine Reduktion der Ökostromkosten für einen durchschnittlichen Haushalt von 47 Euro (2018) auf 38 Euro (2020).“ Der zuständige LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf unterstreicht dazu: „Mit der Fortführung der Förderung der Biomasse setzen wir die engagierte blau-gelbe Energiewende fort und sichern unsere Unabhängigkeit von Kohle- und Atomstrom. Bereits seit 2015 können wir den gesamten Strombedarf im Land zu 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie decken. Auch die betroffenen Anlagen leisten einen wesentlichen Beitrag dafür, denn sie erzeugen sauberen Strom für rund 100.000 Haushalte. Zudem können wir durch die im NÖ Biomasseförderungsgesetz vorgesehene Ausnahme beim erforderlichen Brennstoffnutzungsgrad für Anlagen, in denen mehr als 50 % Schadholz eingesetzt werden, Verwertungsmöglichkeiten für die vom Borkenkäfer schwer geschädigte Forstwirtschaft gewährleisten.“
Land NÖ setzt als erstes Bundesland neue Biomasse-Förderregelung um
Weiterbetrieb von zwölf betroffenen Biomasse-Anlagen in Niederösterreich gesichert
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