Anlässlich eines Betriebsbesuches bei der Raiffeisenbankstelle Lilienfeld in der vornehmlich am Computer gearbeitet wird, informierte LAbg. Bgm. Karl Bader über den richtigen Umgang mit Sozialen Netzen sowie Rechte und Pflichten bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz. Immerhin haben rund 8.400 Einwohner im Bezirk ein Facebook-Profil. „Facebook, Twitter und Co. werden dienstrechtlich ähnlich behandelt wie private Anrufe zu Hause. Was Mitarbeiter/innen erlaubt bzw. verboten ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen im Betrieb ab. Gibt es keine Regelungen, so ist eine moderate Nutzung der „neuen“ Medien generell unproblematisch. Selbst wenn ein Betrieb das Surfen im Internet oder Mails für private Zwecke ausdrücklich verbietet, ist im Falle von persönlichen Dienstverhinderungsgründe – wie etwa Vereinbarung von Arztbesuchen, Erledigung von Behördenwegen oder Schulangelegenheiten der Kinder - eine private Nutzung erlaubt“, so Bader.
Immer aktueller wird das Thema Überwachung und Sicherheit. „Klar ist, dass nur mit Zustimmung eines Betriebsrates oder bei entsprechenden Einzelvereinbarungen der Datenverkehr überwacht werden darf – einfach so geht das nicht. Gleichzeitig können Verfehlungen auch dem Ruf des Unternehmens schaden, womit Arbeitgeber ein grundsätzliches Kontroll-Recht haben. Empfehlenswert ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles zum Thema Internetnutzung in einer Vereinbarung niederschreiben. Denn Mitarbeiter können für eventuelle Schäden am PC haften, die nicht während der Ausübung der Dienstpflichten entstanden sind. Wenn man sich also einen Virus durch Facebook und Co. auf den Computer lädt kann das teuer werden“, informiert LAbg. Bgm. Karl Bader
Bei der Raiffeisenbank gibt es klare Regelungen! So der Sicherheitsbeauftragte der Raiffeisenbank Traisen – Gölsental Erwin Martinetz