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Neue Ausrüstungsverordnung für NÖ-Feuerwehr

Die neue Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV) und die neuen Förderrichtlinien wurden in der Landesregierung beschlossen

St. Pölten (12.7.2011) „Die neue Feuerwehrausrüstungsverordnung (FAV) und die neuen Förderrichtlinien, die heute in der Landesregierung beschlossen wurde, bietet den Feuerwehren ein flexibles, modernes und bedarfsorientiertes Instrument. Für mich ist wichtig, dass die Verordnung von Praktikern erarbeitet wurde. Wir setzen das jetzt um, wobei es in zwei Bereichen eine Aufbesserung durch die Initiative des Landes gibt“, betont Landesrat Dr. Stephan Pernkopf.

Es werde damit im Jahr der Freiwilligen erneut ein Zeichen der Wertschätzung für die Feuerwehren gesetzt. Ein weiteres klares Zeichen der Unterstützung der Feuerwehrjugend und der kleineren Wehren sei mit erhöhten Fördersätzen beim Basisfahrzeug HLF 1 sowie für Zelte und Bekleidung für die Jugend gesetzt worden.

Die neue Verordnung sieht eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 20 auf 25 Jahre, die überörtliche Anschaffung und Finanzierung von Sonderfahrzeugen (z.B. Schadstofffahrzeuge) sowie ein modernes Fahrzeugkonzept für Hilfleistungsfahrzeuge (HLF 1, 2 oder 3) vor. Pernkopf: „Mit der neuen Verordnung erreichen wir bei gleichem Fördervolumen einen gezielteren und effizienteren Einsatz der Mittel“.

Für die kleineren Wehren ist eine bessere Ausstattung gewährleistet, weil die Landesförderung erhöht wurde. Bei einem Kleinlöschfahrzeug mussten die Wehren bisher mindestens 58.750 Euro dazuzahlen, nach der neuen Förderung sind es 55.000 Euro, weil die Fördersätze erhöht wurden. Die Anschaffungskosten für ein neu konzipiertes Hilfleistungsfahrzeug 1 liegen bei rund 110.000 Euro, die Förderung bei 55.000 Euro. „Hier waren ursprünglich 50.000 Euro vorgesehen, wir haben den Fördersatz noch mal um 5.000 Euro angehoben“, so Pernkopf.
Weiters wurde für die Feuerwehrjugend die Förderung für Zelte von bisher 1.020 auf 1.500 Euro und für Bekleidung von bisher 40 auf 60 Euro angehoben.

NÖ Landesfeuerwehrkommandant KR Josef Buchta betont, dass diese Lösung eine bedarfsorientierte und flexible Ausstattung der Feuerwehren garantiert. Das Konzept wurde von einer eigenen Arbeitsgruppe über ein Jahr lang entwickelt und von allen Bezirksfeuerwehrkommandanten beschlossen. Mit dem neuen Fahrzeugkonzept, so Buchta, gibt man jeder Feuerwehr ein Einsatzmittel in die Hand, dass auch mit weniger Personal effizient betrieben werden kann.

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