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NÖAAB: „Ab 2014: Bis zu 800 Euro zusätzlich durch bessere Zumutbarkeits-bestimmungen und Pendlerrechner“

LAbg. Bgm. Karl Bader informiert über Neuerungen für alle 4.200 Aus- und 3.050 Einpendlerinnen und Pendler im Bezirk Lilienfeld

Für rund 4.200 Aus- und 3.050 Einpendlerinnen und Pendler folgen auf die Verbesserungen durch den Pendler-Euro 2013 für nächstes Jahr weitere spürbare Verbesserungen. Ab 2014 gelten verbesserte Zumutbarkeitsbestimmungen zur Ermittlung der kleinen und der großen Pendlerpauschale. Tausende Pendler erhalten somit erstmals eine Pendlerpauschale bzw. mehr Geld als bisher. Ob jemand die kleine oder die große Pendlerpauschale bekommt, hängt nämlich davon ab, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht und ob bestimmte Wegzeiten überschritten werden oder nicht. Für mehr Klarheit sorgt der neue einheitliche Pendlerrechner.

„Die Zumutbarkeitsbestimmungen bei den Wegzeiten werden ab 2014 spürbar verkürzt, womit man leichter in den Genuss der großen Pendlerpauschale kommt. Das bedeutet für viele Pendler mehr Geld. Bei Arbeitswegen unter 20 km über 100 Euro netto mehr, bei Arbeitswegen bis 40 km verdoppeln sich die Ansprüche und bei über 60 km Wegstrecke beträgt der Vorteil sogar bis zu 800 Euro netto im Jahr“, informiert Karl Bader.

„Mit dem neuen Pendlerrechner lassen sich zudem die genaue Entfernung des Arbeitsplatzes, die möglichen Verkehrsverbindungen und Wegzeiten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, sowie alle daraus resultierenden Ansprüche ermitteln. Das Ergebnis der Abfrage ist für Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen bindend. Damit finden auch viele bisherigen Streitigkeiten oder Unklarheiten in der Auslegung der Kriterien ein Ende“, so LAbg. Bgm. Karl Bader.

Die neuen Bestimmungen im Detail: Erreicht man die Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter 60 Minuten (bisher 90 Minuten) so sind öffentliche Verkehrsmittel generell zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale. Bei über 60 Minuten Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit pro Kilometer Arbeitsweg um eine Minute! Das bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind künftig 60 Minuten + 10 Minuten Wegzeit zumutbar, bisher waren es 90 Minuten. Ab zwei Stunden Wegzeit (bisher 2,5 Stunden) sind öffentliche Verkehrsmittel generell unzumutbar.

 

 

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