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Sommer-Info-Tour des NÖAAB für Ferial-Jobber

Rund 120 junge Menschen aus dem Bezirk arbeiten in den Ferien

Der NÖAAB informiert bereits im dritten Jahr in Folge im Rahmen von Betriebsbesuchen junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit. Zuletzt bei der Gemeinde Eschenau, die im heurigen Sommer 2 junge Menschen in den Ferien beschäftigen. „Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Aber neben der ganzen Theorie braucht man auch Praxis, die jährlich rd. 120 Jugendliche aus dem Bezirk Lilienfeld sammeln. Der NÖAAB gibt mit seiner Informationsbroschüre jeden Sommer jungen Menschen einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert NÖAAB Bezirksobmann Karl Bader.

„Achtsam sollte man bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferial-Praktikum sein. Bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, da hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als vollwertige Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes“, erklärt Bader. 

 

Bildbeschreibung von links: Bgm. Alois Kaiser, Ferialpraktikantin Elisabeth Lampl, NÖAAB Bezirksobmann Karl Bader, NÖAAB Obfrau Birgit Hobl mit Tochter Anna Maria

(Aufnahmeort: Landeskindergarten Eschenau der gerade mit Hilfe v. Fr. Lampl generalgereinigt wird)

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